Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht · Strafrecht · Datenschutzrecht in München
Kontakt

AGG: Schadensersatz bei Diskriminierung – Voraussetzungen und Höhe

Arbeitsrecht Schadensersatz Diskriminierung

Diskriminierungen am Arbeitsplatz können vielfältig sein, etwa aufgrund von Geschlecht, Alter oder Nationalität. Der Gesetzgeber schützt Arbeitnehmer v. a. mit einem Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung bei Diskriminierungen. Diese beiden selbständigen Ansprüche sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Worin genau der Unterschied zwischen Schadensersatz und Entschädigung bei Diskriminierung liegt und wann die Ansprüche in welcher Höhe bestehen, erläutern wir Ihnen hier.