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und Strafrecht in München

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis. Einvernehmlich können ihn jederzeit die beiden Parteien des Arbeitsvertrages, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, schließen. Der Aufhebungsvertrag ist an keine Kündigungsfristen gebunden, bedarf aber der Schriftform.

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