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Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis. Einvernehmlich können ihn jederzeit die beiden Parteien des Arbeitsvertrages, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, schließen. Der Aufhebungsvertrag ist an keine Kündigungsfristen gebunden, bedarf aber der Schriftform.


Aufhebungsvertrag beseitigen: Diese Möglichkeiten haben Arbeitnehmer

Warum Sie nicht um einen Aufhebungsvertrag bitten sollten?

BAG Rechtsprechung zu Aufhebungsverträgen
