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Corona-Impflicht im Gesundheitswesen – was Arbeitnehmer wissen müssen

Arbeitsrecht Impfung Impfpflicht Abmahnung Corona

Ab dem 15. März 2022 müssen Arbeitnehmer, die in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern tätig sind, gegen Corona (COVID-19) geimpft oder genesen sein (Corona-Impfpflicht). Ungeimpfte Ärzte, Krankenpfleger und andere Arbeitnehmer medizinischer Bereiche ohne Impfung drohen ab diesem Zeitpunkt Konsequenzen bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes durch Kündigung. Doch nicht jede beliebige Sanktion gegen ungeimpfte Mitarbeiter ist rechtmäßig. Für Betroffene lohnt sich die Gegenwehr.