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Hinweis zum Verfall von Urlaubsansprüchen - Gestaltungshinweise für Arbeitgeber

Arbeitsrecht Arbeitgeber Urlaub Urlaubsabgeltung

Urlaubsansprüche sind oft Grund für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Besonders häufig geht es um Resturlaub, den der Arbeitnehmer etwa im Folgejahr noch nehmen möchte, wohingegen der Arbeitgeber davon ausgeht, dass diese Urlaubstage verfallen sind. Nach ständiger Rechtsprechung können nicht eingebrachte Resturlaubstage jedoch nur verfallen, wenn der Arbeitgeber in spezifischer Weise zuvor darauf hingewiesen hat. Diese Hinweispflicht ist von der Rechtsprechung mittlerweile durch verschiedene Urteile weiter ausgestaltet worden. Daher geben wir in diesem Artikel Gestaltungstipps für Arbeitgeber, die sichergehen wollen, ihre Hinweispflicht hinsichtlich des Verfalls von Urlaubsansprüchen wirksam zu erfüllen.

Warnschild: Hinweis für Arbeitgeber