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Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung – Neues vom Bundesarbeitsgericht

Arbeitsrecht Arbeitnehmer Urlaub Krankheit

Bei Arbeitnehmern, die aufgrund einer Langzeiterkrankung arbeitsunfähig sind, kommt häufig die Frage auf, ob sie ihren nicht genommenen Urlaub in späteren Jahren nachholen können. Mit diesem Thema hat sich auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Urteil vom 31.01.2023 (Az.: 9 AZR 85/22) erneut beschäftigt. In diesem Beitrag erläutern wir, was Sie als betroffener Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber eines langzeiterkrankten Mitarbeiters hinsichtlich des Urlaubsanspruchs wissen müssen.

Sonnenbrille und Laptop am Strand