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Schwangerschaft

Werden Arbeitnehmer schwanger, so werden sie durch das Mutterschutzgesetz besonders geschützt. Für sie gilt etwa ein besonderer Kündigungsschutz sowie ein Arbeitsverbot in bestimmten Berufen. Ebenso genießt die Schwangere Schutz beim Einstellungsgespräch, wo der Arbeitgeber nicht nach dem Vorliegen einer Schwangerschaft fragen darf.

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