Behinderung
Im Sinne des Sozialrechts ist ein Mensch schwerbehindert, wenn bei ihm mindestens ein Grad der Behinderung von 50 vorliegt (bei einem Grad von mindestens 30 kann eine Gleichstellung möglich sein). Die ordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ist im Arbeitsrecht nur nach vorheriger Zustimmung durch das Integrationsamt zulässig.
BAG: Anspruch schwerbehinderter Arbeitnehmer auf Entschädigung bei Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamts
Arbeitsrecht
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Kündigung
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