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Teilzeit

Ein Arbeitnehmer ist in Teilzeit beschäftigt, wenn seine regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Die Bedingungen der Teilzeit regelt das Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG). Ein Anspruch auf Teilzeitarbeit besteht, sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, wenn der Arbeitnehmer in einem Unternehmen mit mindestens 15 Mitarbeitern seit mindestens sechs Monaten beschäftigt ist.

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