Gesetze
Man unterscheidet zwischen Gesetzen im formellen und Gesetzen im materiellen Sinne. Erstere Gesetze sind alle Rechtsnormen, die für eine unbestimmte Vielzahl von Personen allgemein verbindliche Regelungen enthalten. Gesetze im materiellen Sinne sind alle Beschlüsse die im verfassungsmäßig vorgesehen förmlichen Gesetzgebungsverfahren ergehen. Für Bundesgesetze ist dies der Fall, wenn sie vom Bundestag beschlossen, vom Bundespräsidenten ordnungsmäßig ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Materielle und formelle Gesetze können zusammenfallen, müssen es aber nicht.