Aktuelle Rechtslage nach dem Arbeitszeitgesetz

Nach der derzeit geltenden Regelung in § 3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) darf die tägliche Arbeitszeit im Normalfall 8 Stunden nicht überschreiten. Eine ausnahmsweise Verlängerung auf bis zu 10 Stunden täglich ist nur dann zulässig, wenn innerhalb eines bestimmten Ausgleichszeitraums im Durchschnitt wieder die Arbeitszeit von 8 Stunden pro Werktag erreicht wird.

Ziel dieser Regelung ist der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer. Die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit soll Überlastung vermeiden und sicherstellen, dass ausreichend Zeit zur Erholung bleibt. Viele Beschäftigte haben aufgrund dieser Regelung einen Arbeitsvertrag mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden, verteilt auf fünf Arbeitstage mit jeweils 8 Stunden. 

Schwerpunkt der geplanten Reform: Flexibilisierung durch Wochenarbeitszeit

Künftig soll nach den Planungen der Bundesregierung das Arbeitszeitrecht flexibler gestaltet werden. Nach dem zentralen Gedanken der geplanten Reform soll nicht mehr die tägliche Maximal-Arbeitszeit gesetzlich festgelegt sein, sondern die wöchentliche Arbeitszeit flexibel auf die Tage verteilt werden können. 

Das bedeutet, dass voraussichtlich künftig die vertragliche Wochenarbeitszeit von beispielsweise 40 Stunden variabel über die Woche verteilt werden kann. Arbeitstage von mehr als 10 Stunden wären dann denkbar, sofern dies durch kürzere Arbeitszeiten an anderen Tagen ausgeglichen wird und die vereinbarte Wochenarbeitszeit eingehalten wird. Mit dieser Reform soll das Arbeitszeitgesetz an die moderne, digitalisierte und mobile Arbeitswelt und an die heutige Arbeitskultur angepasst werden. Auch in Branchen mit saisonal bedingten Schwankungen wie zum Beispiel in der Gastronomie und dem Tourismussektor sollen die Mitarbeiter dadurch flexibler einsetzbar sein.



Auswirkungen der geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes auf Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer bedeutet die geplante Reform nicht automatisch längere Arbeitszeiten. Auch künftig soll der Arbeitnehmerschutz bestehen bleiben. Dies beinhaltet insbesondere folgende Kernpunkte: 

- gesetzliche Begrenzung der maximal zulässigen Wochenarbeitszeit 

- Einhaltung der Ruhezeit von derzeit 11 Stunden (§ 5 ArbZG) zwischen den Arbeitstagen

- Gesundheitsschutz und Vermeidung von Überlastung 

ArbeitsrechtAllerdings kann es künftig vorkommen, dass Arbeitnehmer an einzelnen Tagen länger als 10 Stunden arbeiten, wenn dies an anderen Tagen ausgeglichen wird. Entscheidend wird sein, wie die neuen gesetzlichen Vorgaben konkret ausgestaltet werden und welche Mitbestimmungsrechte dem Betriebsrat bei der Einführung entsprechender Modelle zustehen. 

Auswirkungen der geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes auf Arbeitgeber

Für Arbeitgeber eröffnet die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes die Möglichkeit, Arbeitszeiten flexibler zu organisieren und diese besser an betriebliche Bedürfnisse anzupassen. Gerade in Unternehmen mit schwankendem Arbeitsanfall kann dies ein großer Vorteil sein. 

Gleichzeitig steigt jedoch der Gestaltungs- und Prüfungsbedarf. Denn bestehende Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen müssen nun überprüft und gegebenenfalls an die neue Rechtslage angepasst werden. 

Auswirkungen auf bestehende Arbeitsverträge

Bestehende Arbeitsverträge bleiben grundsätzlich wirksam. Die Reform bedeutet keine automatische Änderung individueller Arbeitszeiten. Anpassungen sind nur dann möglich, wenn der Arbeitsvertrag dafür Spielraum bietet, diese tariflich geregelt werden oder im Wege einer einvernehmlichen Änderung erfolgen. 

Arbeitnehmer müssen nicht befürchten, einseitig zu längeren Arbeitszeiten verpflichtet zu werden – vorausgesetzt, im Arbeitsvertrag ist bislang schon eine Verteilung auf 8-Stunden-Tage festgehalten. Falls bislang schon lediglich die Wochenarbeitszeit vertraglich geregelt war, und diese nur aufgrund der bisherigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes gleichmäßig auf maximal 8 Stunden am Tag verteilt wurde, so kann der Arbeitgeber jedoch unter Umständen auch ohne vertragliche Anpassung durch Ausübung seines Direktionsrechts den Spielraum der geplanten Gesetzesänderung umsetzen.

Kompetente Beratung durch Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes. Gerne prüfen wir bestehende Arbeitsverträge und Arbeitszeitmodelle oder unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung neuer Regelungen. Kontaktieren Sie uns jederzeit – wir stehen Ihnen gerne zur Seite.