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Krankheit

Grundsätzlich gilt im deutschen Arbeitsrecht die Grundregel "Lohn für Arbeit". Davon gibt es jedoch aus sozialen Gesichtspunkten einige Ausnahmen, wie beispielsweise der Urlaub oder die Lohnfortzahlung im Falle von krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.

Haftnotiz

Krankheit ist nicht gleich Arbeitsunfähigkeit

Hier ist zunächst einmal wichtig, dass man weiß, dass man nicht sofort bei jeder Krankheit zu Hause bleiben darf. Nur wenn man aufgrund der Erkrankung arbeitsunfähig ist, ist dies zum einen ein Grund dafür, nicht zur Arbeit zu erscheinen und zum anderen die Grundlage für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Lohnfortzahlung und Krankentagegeld

Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber diese Lohnfortzahlung für sechs Wochen vor. Danach erhält man von der Krankenkasse Krankentagegeld, üblicherweise bis zu einer Dauer von 1,5 Jahren. Im Anschluss daran ist meist die Agentur für Arbeit zuständig.

Wenn ein Arbeitnehmer jedoch wegen derselben Erkrankung mehrfach hintereinander arbeitsunfähig ist, müssen zwischen den einzelnen Abwesenheitszeiten mindestens 6 Monate liegen, in denen er nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war, sonst ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausgeschlossen. Wenn man jedoch nach ausgeheilter Krankheit eine andere neue Krankheit bekommt, so beginnt der 6-wöchige Anspruch auf Lohnfortzahlung erneut zu laufen.

Voraussetzung für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist auch, dass die Krankheit nicht vom Arbeitnehmer verschuldet wurde.

Kündigung wegen Krankheit

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass einem Arbeitnehmer nicht wegen einer Krankheit gekündigt werden darf. Tatsächlich kann eine Krankheit eine personenbedingte Kündigung begründen. Dies ist einem Arbeitgeber jedoch nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, die regelmäßig in einem Kündigungsschutzprozess eingehend geprüft werden. Sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber können gerade beim Thema krankheitsbedingte Kündigung vom professionellen Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht profitieren. Erfahren Sie mehr zur krankheitsbedingten Kündigung in unserer Rubrik Kündigung.

Urlaub und Krankheit

Wer krank ist, kann keinen Urlaub machen und erwirbt damit trotzdem Urlaubsansprüche. So pauschal könnte man das Urteil des europäischen Gerichtshofs (EUGH) vom 20.01.2009 (Aktenzeichen: C-350/06, C-520/06) zusammenfassen. Somit kann einem Arbeitnehmer nach langer Krankheit noch Urlaub oder Urlaubsabgeltung in erheblichem Umfang zustehen. Nähere Informationen zum Verhältnis von Arbeitsunfähigkeit und Urlaub finden Sie auf unserer Homepage unter Urlaub.

Gerne sind wir für Sie da!

Bei Ihren Fragen zum Thema Krankheit und Arbeitsunfähigkeit zum Beispiel bei Langzeiterkrankungen, zum Urlaubsanspruch nach Krankheit oder im Rahmen einer Kündigung stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Interessen optimal zu vertreten!

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