Ihre Anwälte für Arbeitsrecht
und Strafrecht in München

Probezeit

In der Probezeit ist die Kündigung eines Arbeitnehmers einfacher möglich. So gilt für die ordentliche Kündigung eine verkürzte Frist. Die Probezeit kann für höchstens sechs Monate vereinbart werden und ist von der Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes zu unterscheiden.

Alle Informationen zum Thema Probezeit
Mit Klick auf Cookies akzeptieren stimmen Sie der Speicherung von Cookies in Ihrem Browser zu. Diese werden zur anonymen Analyse der Seitennutzung gespeichert. Unsere Datenschutzbestimmungen Cookies zulassen