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Gleichstellung

Die Pflicht des Arbeitgebers zur Gleichstellung von Mann und Frau wird von den Gleichstellungsbeauftragten überwacht. Im Schwerbehindertenrecht kann darüber hinaus ein Mensch mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 aber weniger als 50 einem schwerbehinderten Menschen durch die Agentur für Arbeit gleichgestellt werden.

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