Urteil zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Tattoo-Entzündung
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte vor Kurzem über einen Fall zu entscheiden, bei dem eine Arbeitnehmerin arbeitsunfähig erkrankt war, weil sich eine frisch tätowierte Hautstelle entzündet hat. Es stellte sich die Frage, ob ein Mitarbeiter in einer solchen Situation einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat oder nicht.