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Anwalt Aufhebungsvertrag

Wenn Ihnen als Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt wurde oder wenn Sie als Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag abschließen wollen, sollten Sie sich dringend an eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

Echte Experten im Arbeitsrecht

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Kündigungsschutzprozesse

ca. 50 Mio. €

Verhandelte Abfindungen
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Ihr Anwalt für Aufhebungsverträge

Alle Informationen rund um das Thema, wie ein Anwalt oder eine Anwältin für Arbeitsrecht, insbesondere ein Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht Sie beim Aufhebungsvertrag unterstützen kann, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Darum sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht beim Aufhebungsvertrag einschalten

Das Verhandeln von Aufhebungsverträgen gehört zu den häufigsten Aufgaben eines Fachanwalts oder einer Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Denn bei arbeitsrechtlichen Mandaten geht es sehr häufig um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Und neben Kündigungen sind Aufhebungsverträge die häufigste Art, ein Arbeitsverhältnis zu beenden.

Beim Aufhebungsvertrag zum Anwalt

Als juristischer Laie ist es fast unmöglich, alle Risiken zu erkennen, die mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags verbunden sein können. Ob es um die Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, die Durchsetzung eines guten Zeugnisses oder die Sicherung aller finanziellen Ansprüche geht – ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen. Daher unser dringender Rat:

Download Muster für einen Aufhebungsvertrag bzw. einen Auflösungsvertrag

Wir weisen darauf hin, dass die Nutzung dieses Musters keinesfalls die Beratung oder Vertretung durch einen Fachanwalt Arbeitsrecht ersetzen sollte.
Muster Aufhebungsvertrag

Download Vorlage für einen Abwicklungsvertrag

Bitte beachten Sie, dass die Verwendung dieser Vorlage nicht die Beratung bzw. Vertretung durch einen Arbeitsrecht Anwalt ersetzen kann.

Aufhebungsvertrag Anwaltskosten

Um die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens möglichst hochzuhalten, empfiehlt es sich möglichst früh an uns heranzutreten. Zögern Sie deshalb nicht, uns mit Ihrer Interessenvertretung zu beauftragen. Wir haben bereits zahlreiche Fälle in der Automobilbranche vertreten, kennen teilweise die Ansprechpartner auf der Gegenseite von früheren Verhandlungen und verfügen über das spezifische Fingerspitzengefühl genau für Ihren Arbeitgeber. Wir kennen die einschlägigen tariflichen Regelungen und können daher schnell und zielgerichtet für Sie tätig werden.

Aufhebungsvertrag Anwaltsgebühren

Die Kosten einer Erstberatung zum Aufhebungsvertrag belaufen sich üblicherweise auf EUR 190,00 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Ratschläge, die wir in so einer Erstberatung erteilen, sind jedoch fast immer deutlich mehr wert. In dieser Erstberatung besprechen wir auch transparent die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Verhandlung und ob sich diese für Sie rentiert. Idealerweise haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die die Aufhebungsvertrag-Anwaltsgebühren übernimmt. Aber auch ohne eine Rechtsschutzversicherung finden wir für Sie die ideale Lösung sowohl wirtschaftlich als auch juristisch.

Aufhebungsvertrag Anwaltskosten

Natürlich fallen bei einem Aufhebungsvertrag Rechtsanwaltskosten an, wenn Sie sich anwaltlich beraten oder vertreten lassen. Aber trotzdem rentiert es sich finanziell so gut wie immer, einen Anwalt aufzusuchen. Wir finden für Sie stets eine gute Lösung im Hinblick auf die anfallenden Rechtsanwaltskosten: Entweder Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt, die Kosten oder wir finden eine für Sie sinnvolle andere Lösung.

Sie brauchen einen Anwalt? Dann rufen Sie uns an.

Aufhebungsvertrag Rechtsschutz

Gleich zu Beginn der anwaltlichen Konsultierung stellt sich meist die Frage, ob Sie für den Aufhebungsvertrag Rechtsschutz haben. Es gibt Rechtsschutzversicherungen, die grundsätzlich alle Anwaltsgebühren bei einem Aufhebungsvertrags übernehmen. Andere Rechtsschutzverträge nehmen den Bereich Aufhebungsvertrag gänzlich aus ihren Leistungen heraus. Meistens verlangt die Rechtsschutzversicherung den Eingriff in die Rechte des betroffenen Arbeitnehmers als Voraussetzung für eine Deckungszusage. Das bedeutet, dass eine Kündigung zumindest angedroht worden sein muss. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass man in fast allen Fällen eine Lösung findet, wonach die Rechtsschutzversicherung die Kosten zumindest größtenteils übernimmt. Wir übernehmen selbstverständlich auch die Verhandlungen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, wenn Sie uns mandatieren.

Ansprüche aus dem Aufhebungsvertrag

Kann ein Aufhebungsvertrag Rechtsgrundlage für Ansprüche gegen meinen Arbeitgeber sein? Ja, das ist sogar so gut wie immer so. Ansprüche auf                                

Zahlung einer Abfindung, auf Erteilung eines Zeugnisses oder auf Abgeltung von Urlaub oder Überstunden lassen sich in

einem Aufhebungsvertrag regeln. Sollte der Arbeitgeber diese Ansprüche nicht erfüllen, kann man diese durch Vorlage des Aufhebungsvertrags bei Gericht einklagen und dann durch einen Gerichtsvollzieher Zwangsvollstrecken lassen. Daher ist es so wichtig, beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags alle wichtigen Rechte und möglichen Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag zu berücksichtigen und zu regeln.

Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag?

Es gibt keinen Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Nur wenn beide Parteien zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags bereit sind, kommt es zum freiwilligen Vertragsschluss. Daher kommt es gerade beim Aufhebungsvertrag auf das Verhandlungsgeschick der Parteien an.

Fristen beim Aufhebungsvertrag

Sind bei einem Aufhebungsvertrag Fristen zu berücksichtigen? Oft setzen Arbeitgeber den Arbeitnehmern Fristen, bis wann sie auf einen Aufhebungsvertrag reagieren müssen. Es handelt sich dabei aber nicht um gesetzliche Fristen. Vielmehr dienen diese Fristen in der Regel allein dazu, dem Arbeitgeber Planungssicherheit zu geben. Wenn Sie eine solche Frist als Arbeitnehmer verstreichen lassen, drohen keine gesetzlichen Konsequenzen.

Streng formaljuristisch müsste der Arbeitgeber das Angebot nach Ablauf der Frist nicht weiter aufrechterhalten, wobei aus unserer Erfahrung ein einmal auf dem Tisch liegendes Angebot selten vom Arbeitgeber wieder zurückgenommen wird. Auch ist nicht selten mit einer Kündigung zu rechnen, wenn man die Frist beim Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber überschreitet. Lassen Sie sich hiervon als Arbeitnehmer nicht unter Druck setzen; ein guter Anwalt für Arbeitsrecht wird auch in dieser Situation für Sie das Beste herausholen. Oftmals stehen wir sogar bei den Verhandlungen nach Ausspruch einer Kündigung besser da als bei den Verhandlungen eines reinen Aufhebungsvertrags.

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer

Gerade für Arbeitnehmer stellen sich vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages viele Fragen:

Sind noch Überstunden offen?

Habe ich noch Urlaubsansprüche?

Wie stelle ich sicher, dass ich nach Ende des Arbeitsverhältnisses keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bekomme?

Wie hoch sollte die Abfindung sein?

Auf was muss ich achten, damit ich ein gutes Zeugnis bekomme?

Welche Ansprüche auf Bonus, Weihnachtsgeld oder eine variable Vergütung habe ich?

Will ich wirklich eine finanzielle Abgeltungsklausel in den Aufhebungsvertrag mitaufnehmen?

Wie ist eigentlich meine Kündigungsfrist? Möchte ich eine Freistellung regeln?

Daran sieht man, dass man als Arbeitnehmer vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags unbedingt einen Anwalt anrufen sollte.

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Kündigungsfrist Aufhebungsvertrag

Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags sollte man immer darauf achten, dass die jeweilige Kündigungsfrist eingehalten wird. Die Kündigungsfrist ergibt sich entweder aus dem Arbeitsvertrag, dem Gesetz oder einem anwendbaren Tarifvertrag. Als Arbeitnehmer kann man unter Umständen eine Regelung mitaufnehmen, wonach man den Arbeitsvertrag vorzeitig beenden kann, wenn man vor Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Stelle finden sollte. Eine solche Sprinterklausel kann auch so gestaltet werden, dass der Arbeitgeber die dann ersparten Monatsgehälter teilweise oder vollständig als weitere Abfindung bezahlt.

Aufhebungsvertrag Sperrzeit

Grundsätzlich gilt: Wird ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet, verhängt die Agentur für Arbeit eine 12-wöchige Sperrfrist beim Arbeitslosengeld. Erst nach Ablauf dieser 12 Wochen wird Arbeitslosengeld bezahlt. Es gibt jedoch eine Reihe von Möglichkeiten, eine solche Sperrfrist zu vermeiden und trotz Aufhebungsvertrag unmittelbar nach Ende des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld zu erhalten.

Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit

Voraussetzungen für einen Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit in der Regel sind, dass der Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer ansonsten erfolgenden betriebsbedingten Kündigung abgeschlossen wird, die Kündigungsfrist eingehalten und eine Abfindung jedoch maximal ½ Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr bezahlt wird. Um eine Sperrzeit auch bei einer höheren Abfindung zu vermeiden, beraten wir Sie gerne umfassend. Beispielsweise durch einen gerichtlichen Vergleich kann man eine Sperrzeit gut vermeiden.

Abfindung Aufhebungsvertrag

Ein wichtiger Punkt in jedem Aufhebungsvertrag ist natürlich die Abfindung. Besonders relevant ist dabei, dass es grundsätzlich keinen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung gibt. Dies ist reine Verhandlungssache. Wenn ein Arbeitgeber sich von einem Arbeitnehmer trennen will, jedoch kein sicher wirksamer Kündigungsgrund vorliegt, so wird er den Arbeitnehmer ohne finanzielle Anreize kaum zur Aufgabe seiner Stelle bewegen können. Daher setzt eine erfolgreiche Verhandlung einer Abfindung immer eine genaue Prüfung der rechtlichen Gesamtumstände in jedem Einzelfall voraus. Zur Erreichung des bestmöglichen Ergebnisses ist neben jahrelanger Erfahrung und fundierten arbeitsrechtlichen Fachkenntnissen immer eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene maßgeschneiderte Strategie notwendig.

Anwalt Auflösungsvertrag

Ein Auflösungsvertrag ist das Gleiche wie ein Aufhebungsvertrag. Er beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich anstelle einer Kündigung. Wie beim Aufhebungsvertrag ist dringend zu empfehlen vor Unterzeichnung des Auflösungsvertrags einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren.

Wir vertreten als Kanzlei Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Belangen.

Stimmen unserer Mandanten

Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

AF

Beratung nach Aufhebungsvertrag

Ich vereinbarte einen Vorstellungstermin mit Herrn Hauenstein, um über meinen Aufhebungsvertrag zu sprechen. Er nahm sich Zeit, stellte mir eine Menge Fragen und versuchte, meine Situation bestmöglich zu verstehen. Anschließend gab er mir einige Punkte an die Hand, die ich bei der Verhandlung berücksichtigen konnte, um das beste Ergebnis für meine Situation zu erzielen. Er war unglaublich hilfreich, professionell und geradlinig.

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JF

Klare Weiterempfehlung!

Ich kann Herrn Hauenstein jederzeit weiterempfehlen! Er hat mich bei den Verhandlungen zu einem Aufhebungsvertrag rechtlich bestens beraten. Er war immer erreichbar für mich und hat sofort auf Änderungen des Sachverhaltes reagiert, sodass wir zeitnah eine positive Einigung mit meinem Arbeitgeber erzielen konnten. Herr Hauenstein ist fachlich sehr kompetent und ich bin ihm dankbar für seine Unterstützung in dieser Zeit!

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KH

Top Dienstleistung für Arbeitsrecht

Herr Hauenstein hat mich bei den Verhandlungen zu einem für mich sehr guten Aufhebungsvertrag unterstützt. Im Rahmen unserer Gespräche via Zoom oder telefonisch hat er mich in allen Belangen verständlich beraten können. Herr Hauenstein hat auf meine Kontaktaufnahme und jeder Meldung von mir stets zeitnah und umfassend reagiert. Aufgrund seiner Kompetenz, seiner offenen und stets freundlichen Art war es für mich eine sehr angenehme Zusammenarbeit und empfehle Herrn gerne weiter.

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CB

Top Beratung und Top Ergebnis!

Als ich meine Freistellung erhielt und der Zeitrahmen zu einer Einigung mit dem AG knapp wurde, stand mir Dr. Kupka sofot mit Rat & Tat zur Seite. Zeitnah hat er den "Lead" übernommen und sich in kürzester Zeit mit der Gegenseite zu einem für mich optimalen Aufhebungsvertrag geeinigt! Hier möchte ich mich nochmals in aller Form bedanken und Herrn Dr. Kupka uneingeschränkt weiterempfehlen. Alles Gute & viel Erfolg weiterhin!

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VR

Aufhebungsvertrag

Im Zusammenhang mit einer betriebsbedingten Kündigung hatte ich Klärungs- und Verhandlungsbedarf. Die Auskünfte und Beratung von Frau Callies waren äußerst kompetent, immer sehr konkret, gut verständlich und überaus hilfreich! Bereits im Vorgespräch ernsthaft und verbindlich. Hinsichtlich der Verhandlungsstrategie gab sie mir wertvolle taktische Empfehlungen und unterstützte mich letztendlich auch bei Verhandlungsgesprächen. Frau Callies war gut erreichbar und hat sich auf Telefon- und E-Mail-Kontakt immer sehr zeitnah zurückgemeldet.

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JU

Aufhebungsvertrag

Herr Eichfelder hat für mich super einen Aufhebungsvertrag mit meinem ehemaligen Arbeitgeber verhandelt! Ich bin sehr zufrieden mit der Anwaltsberatung und mit dem Ergebnis der Verhandlungen.

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RM

Höchst kompetente Unterstützung bei Aufhebungsvertrag

Als mir mein Arbeitgeber unerwartet mitteilte, dass meine Position im Rahmen einer Umstrukturierung nicht weiter bestehen würde und einen Aufhebungsvertrag vorlegte, konnte ich in der Kanzlei Kupka & Stillfried und mit Herrn Dr. Kupka als Anwalt sehr zeitnah eine höchst kompetente und vertrauensvolle Unterstützung im Verhandlungsprozess finden. Hier auch vielen Dank an das Kanzleiteam, was mir bei der sofortigen Terminfindung und in der Kommunikation insbesondere zu Beginn in einer sehr freundlichen Art weitergeholfen hat. Herr Dr. Kupka selbst war dabei auch immer zeitnah im direkten Austausch zu erreichen, ging in unseren Gesprächen höchst kompetent, ausführlich und empathisch auf alle Fragen ein und konnte mir mit seiner realistischen Sicht bei der Einschätzung der verhandelten Inhalte und der bestehenden Optionen bestens weiterhelfen. Gerne möchte ich Herrn Dr. Kupka uneingeschränkt weiterempfehlen.

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KW

Aufhebungsvertrag

Als man mir völlig unerwartet einen Aufhebungsvertrag vorlegte, hat Dr. Kupka mir gleich am nächsten Tag bereits einen Termin gegeben. Damit hätte ich nicht gerechnet. Total entspannt, professionell und für Nichtjuristen verständlich hat er mich top beraten. Ein absolut sympathischer, fairer und jederzeit erreichbarer Anwalt. Ich kann ihn zu 100% weiterempfehlen - und auch die Empfangsdamen sind super nett:-)

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TS

Aufhebungsvereinbarung

Sehr konstruktive, ruhige und doch aktive Begleitung des Mandanten. Immer erreichbar, stets offen für Diskussionen bzgl. der Vorgehensweise und wenn es notwendig ist, hart aber jederzeit fair in der Sache. Fachlich absolut im Thema drin. Top!

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AO

Rechtsbeistand bei der Aushandlung eines Aufhebungsvertrags

Herr Hauenstein hat mir rasch und äußerst effektiv helfen können. Die Problematik und Besonderheiten der Situation hat er sofort erfasst, was der Lösungsfindung zugute kam. Die Zusammenarbeit empfand ich als sehr angenehm und mit dem Ergebnis bin ich mehr als zufrieden.

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VL

Beratung zu einem Aufhebungsvertrag

Herr Hauenstein hat mich sehr kompetent und freundlich beraten, sodass ich meinen Aufhebungsvertrag optimieren konnte. Vielen Dank!

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MB

Aufhebungsvertrag

Herr Bartsch ist sehr zuverlässig und kompetent. Hat mit seiner ruhigen und souveränen Art ein sehr gutes Verhandlungsergebnis erzielt.

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DL

Aufhebungsvertrag - gutes Ergebnis erzielt

Herr Bartsch hat den Sachverhalt schnell erfasst und lösungsorientiert und kompetent eine außergerichtliche Einigung mit meinem ehemaligen Arbeitgeber erzielt. Währenddessen wurde ich auf dem Laufenden gehalten. Bei Fragen war der Anwalt telefonisch und per E-Mail gut erreichbar oder hat sich ansonsten kurzfristig zurückgemeldet. Danke für die Unterstützung und das klug ausgehandelte Ergebnis!

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JH

Auflösungsvertrag

Wie bereits beim ersten Mal, kompetente, ehrliche und hervorragende Beratung. Vielen Dank. Jens Herrmann.

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JH

Auflösungsvertrag

Wie bereits beim ersten Mal, kompetente, ehrliche und hervorragende Beratung. Vielen Dank. Jens Herrmann.

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JH

Auflösungsvertrag

Wie bereits beim ersten Mal, kompetente, ehrliche und hervorragende Beratung. Vielen Dank. Jens Herrmann.

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ES

Aufhebungsvertrag

Kompetent, sachlich, genau und schnell.

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DT

Kündigung/Aufhebungsvertrag

Zuverlässige Beratung, flexibel, professionell und zugleich freundlich. Er hat sich Zeit genommen und ist auf alle meine Fragen eingegangen, sowohl persönlich als auch telefonisch. Ich würde ihn definitiv weiterempfehlen.

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HH

Aufhebungsvertrag

Herr Dr. Kupka ist fachlich sehr kompetent, professionell und effizient. Zeitnah erfolgen Informationen und Absprachen zum Sachstand. Mit seinem Vorgehen und Verhandlungsgeschick hat er für mich ein sehr gutes Ergebnis erzielt. Ich kann ihn nur weiterempfehlen.

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SK

Aufhebung eines sehr langen Arbeitsverhältnisses

Herr von Stillfried hat sich mit fachlicher Kompetenz, hervorragendem Einarbeiten in meinen verzwickten Fall, Geduld, Hartnäckigkeit und Ruhe, die sich sehr positiv auf mich übertragen hat, um die Aufhebung meines langjährigen Vertrages mit einem ziemlich unangenehmen Arbeitgeber gekümmert. Vielen Dank für diese großartige Unterstützung.

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Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

Erfolgreiche Durchsetzung von Lohnzahlungen und Abfindung

"In meinem Fall ging es zunächst um ausstehende Lohnzahlungen meines Arbeitgebers sowie um die fehlende Erstattung meiner Auslagen. Aus diesem Grund habe ich ein Erstgespräch bei „Kupka & Stillfried“ vereinbart. Als der Arbeitgeber kurze Zeit später versuchte, sich mit einer ungerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung aus der Affäre zu ziehen, habe ich noch während des Kündigungsgesprächs die Kanzlei angerufen und mir wurde sofort geholfen. Ich danke Herrn von Stillfried und seinem Team von ganzem Herzen, dass wir uns vor Gericht durchsetzen konnten. Die hervorragende juristische Fachkompetenz, das menschliche Miteinander und die Kommunikation mit Herrn von Stillfried waren in allen Phasen des Verfahrens exzellent. Am Ende wurden alle ausstehenden Beträge sowie eine faire Abfindung gezahlt. Sollte jemand aus meinem Bekanntenkreis einmal Probleme mit seinem derzeitigen Arbeitgeber oder seinen Mitarbeitern haben, werde ich Herrn von Stillfried wärmstens weiterempfehlen.“

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von
Nico P.
,
Arbeitsrecht

Erfolgreiche Durchsetzung des Kündigungsschutzes

Kurz vor Antritt meiner Elternzeit wurde meine Abteilung geschlossen und leider die gesamte Belegschaft entlassen. Herr von Stillfried konnte durch seine angenehme Art in einem ersten Beratungsgespräch jedoch alle Nerven beruhigen. Es wurden in aller Ruhe mögliche Optionen besprochen und meine Wünsche berücksichtigt. In regem und ausdauerdem Austausch mit dem Arbeitgeber konnte der gesetzliche Kündigungsschutz in vollem Umfang durchgesetzt werden ohne Klage einreichen zu müssen. Der Kontakt mit Herrn von Stillfried und die Abrechnung bei der Rechtschutzversicherung lief immer problemlos. Zusammenfassend kann man festhalten, dass durch gute Taktik und Fingerspitzengefühl das bestmögliche Ergebnis bei bestehender Harmonie mit dem Arbeitgeber erreicht wurde.

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von
Korbinian M.
,
Arbeitsrecht

Souveräne Unterstützung bei überraschender Kündigung

Als CFO wurde mir sehr überraschend und ohne Angabe von Gründen gekündigt. Zu einer gütlichen Einigung war der Arbeitgeber nicht bereit und hat stattdessen zwei fristlose Kündigungen hinterhergeschoben, ebenfalls ohne Angabe von Gründen. In den folgenden fünf Monaten hat mich Hr. Dr. Kupka sehr souverän, professionell, aber auch mental bestens unterstützt. Er hat keine Mühen und Aufwand gescheut, meine Rechte bestmöglich zu vertreten, so dass am Ende siegreich die fristlosen Kündigungen vor dem Arbeitsgericht zurückgenommen, mir eine bedeutende Abfindung gezahlt und ein angemessenes Zeugnis ausgestellt wurde. Ich konnte mich stets auf Hr. Dr. Kupka verlassen und er stand jederzeit telefonisch oder per Email in dieser nervlich sehr belastenden Zeit zur Verfügung. Dafür bin ich ihm sehr dankbar und kann ihn uneingeschränkt und wärmstens weiterempfehlen.

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von
Roland H.
,
Arbeitsrecht

Reibungslose arbeitsrechtliche Trennung dank Expertise

„Mit meinem damaligen Arbeitgeber steckte ich in einer schwierigen arbeitsrechtlichen Situation, die leider von starkem Misstrauen geprägt war. Herrn von Stillfried bin ich sehr dankbar, nicht nur weil er mir mit seiner Expertise große Sicherheit in einer herausfordernden Zeit gegeben hat, sondern auch maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die arbeitsrechtliche Trennung reibungslos verlief. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden und mir auch sicher, dass das Ergebnis für alle Parteien gut war. Ausschlaggebend dafür war sowohl die Erfahrung von Herrn Stillfried als sein Fingerspitzengefühl in komplexen Verhandlungen.

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von
Christian S.
,
Arbeitsrecht

Verlässlicher Partner bei arbeitsrechtlichen Problemen nach Elternzeit

Ich war 11 Jahre lang bei meinem Arbeitgeber angestellt. Als ich nach meiner Elternzeit zurückkehren wollte - wie in meinem Arbeitsvertrag vereinbart - weigerte sich mein Arbeitgeber, mir meine alte Stelle oder eine vergleichbare Position anzubieten. Ich war überrascht, denn ich dachte, dass Mütter gesetzlich geschützt sind, aber ich wurde eines Besseren belehrt. Frustriert suchte ich Hilfe bei einer anderen Anwaltskanzlei, wurde jedoch mit den Worten "da kann man nichts machen!" abgewiesen. Als ich mich dann an die Kanzlei Kupka und Stillfried wandte, erhielt ich sofort einen Termin, bei dem sich Herr Dr. Kupka ausführlich Zeit für mich und meine Situation nahm. Er war sehr freundlich, erklärte mir meine rechtlichen Möglichkeiten und war immer hilfsbereit und zuvorkommend. Er übernahm den gesamten Kontakt mit meinem Arbeitgeber und erledigte alles zu meiner vollsten Zufriedenheit. Auch bei Rückfragen war er immer kurzfristig erreichbar und hilfsbereit, ebenso wie die Mitarbeiter der Kanzlei. Ich bin wirklich dankbar, mit den Rechtsanwälten Kupka und Stillfried damals einen verlässlichen Partner für meine Probleme gefunden zu haben und kann sie guten Gewissens jedem weiterempfehlen! Hier findet man Anwälte, die sich wirklich für ihre Mandanten einsetzen!

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von
Miriam S.
,
Arbeitsrecht

Bedeutender finanzieller Ausgleich durch perfekte Vertragsauslegung

Ich habe mich an die Kanzlei Kupka & Stillfried im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gewandt. Dr. Martin Kupka hat hier in einem langen arbeitsrechtlichen Prozess über zwei Instanzen, bei dem es letztendlich auch um erhebliche Provisionen ging, im Rahmen eines Vergleichs vor dem Landesarbeitsgericht einen beträchtlichen finanziellen Ausgleich für mich erzielt - erheblich mehr, als ich erwartet hatte. Mit perfekter Vertragsauslegung und einer hervorragenden Strategie wurden meine Ziele deutlich übertroffen. Ich empfehle daher im Arbeitsrecht immer die Rechtsanwälte Kupka & Stillfried, die mich auch weiterhin als Arbeitgeber beraten. Vielen Dank für die gelungene Zusammenarbeit.

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von
Dr. Baumann
,
Arbeitsrecht

Exzellente Beratung bei Mutterschutz und Elternzeit

Als Mutter und Führungskraft in einem internationalen Konzern habe ich mich bei der Kanzlei Kupka und Stillfried sehr gut aufgehoben gefühlt. Herr von Stillfried unterstütze mich mit viel Empathie, geballtem Fachwissen und Praxisbeispielen in arbeitsrechtlichen Belangen rund um das Thema Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr aus der Elternzeit. Ich habe mich mit meinen Fragen und Anliegen jederzeit verstanden gefühlt. Von Herzen bedanke ich mich für die exzellente Beratung und Unterstützung und kann Herrn von Stillfried uneingeschränkt weiterempfehlen.

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von
Silvia B.
,
Arbeitsrecht

Rasche und effektive Lösung arbeitsrechtlicher Probleme

Mr. Stillfried swiftly resolved a potentially damaging situation with my employer, providing invaluable support and legal expertise. Within just seven weeks, he shifted the balance in my favor, securing a favorable outcome outside of court. Thanks to his prompt response and adept handling, I could confidently progress in my career. I'm immensely grateful for his outstanding service and unwavering commitment.

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von
Ohne Namen
,
Arbeitsrecht

Hervorragende Unterstützung nach plötzlicher Kündigung

Im März 2023 wurde ich von heute auf morgen ohne Vorwarnung von meinem amerikanischen Arbeitgeber gekündigt. Es wurde ein aus der Luft gegriffener Vorwand gefunden, um mich innerhalb von 24 Stunden von allen Systemen auszuschließen. Ich konnte nichts dagegen tun. Die Kanzlei Kupka und Stillfried hat mir in dieser schweren Zeit sehr geholfen und hat für mich vor Gericht gekämpft. Sie hat für mich das Beste aus dieser rechtlich schwierigen Situation gemacht. Ein vertrauenswürdiges Anwalt- und Mandatsverhältnis ist absolut notwendig für den Erfolg bei rechtlichen Angelegenheiten. Und das habe ich in dieser Kanzlei gefunden. Ich vertraue dieser Kanzlei und richte alle meine Fragen, die das Arbeitsrecht betreffen, an sie. Auch in Zukunft werde ich mich immer an diese Kanzlei wenden und empfehle sie jedem ohne Einschränkungen weiter.

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von
Jasmin H.
,
Arbeitsrecht

Fundierte rechtliche Beratung bei arbeitsrechtlichen Herausforderungen

Als Führungskraft in einem internationalen Konzern stand ich vor einer arbeitsrechtlichen Herausforderung, die meine Position und die Unternehmensinteressen betraf. Unzufrieden mit dem Abfindungsangebot suchte ich nach fundierter rechtlicher Beratung und fand in Dr. Martin Kupka einen Experten mit beeindruckendem Fachwissen und persönlichem Engagement. Er erarbeitete schnell eine maßgeschneiderte Strategie und war bereit, auch schwierige Wege zu gehen, um das Beste für mich zu erreichen. Dank seiner Hilfe wurden langfristige Lösungen gefunden, die meine berufliche Stellung stärkten. Die positiven Erfahrungen von Bekannten und Freunden bestätigen seine herausragende Betreuung. Ich bin dankbar für seine exzellente Arbeit und empfehle ihn uneingeschränkt weiter. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, um meine Erfahrungen persönlich zu teilen.

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von
Magnus A.
,
Arbeitsrecht

Erfolgreiche Klage im Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Ich danke Herrn von Stillfried für die rundum gelungene Zusammenarbeit: Angefangen bei der absolut zutreffenden Einschätzung der Erfolgsaussichten meiner Klage, über die überaus angenehme Gesprächs- und Beratungsatmosphäre, bis zur stets transparenten Honorargestaltung bzw. Kostenabrechnung. Dass wir mit unserer Klage einen so souveränen Erfolg vor Gericht erzielen konnten, spricht für Herrn von Stillfrieds Expertise auf dem Gebiet des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Ich kann Herrn von Stillfried sowie die gesamte Kanzlei Kupka & Stillfried in jedem Fall weiterempfehlen.

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von
Melanie G.
,
Arbeitsrecht

Hervorragender außergerichtlicher Vergleich bei betriebsbedingten Kündigungen

Die Kanzlei Kupka & Stillfried erzielte einen außergerichtlichen Vergleich für mich und mein Team mit einem hervorragenden Ergebnis. Ich als Führungskraft sowie mein gesamtes Team waren von betriebsbedingten Kündigungen betroffen. Die Kanzlei berücksichtigte die individuellen Umstände und entwickelte maßgeschneiderte Herangehensweisen für jeden von uns. Sie führte den Rechtsstreit am Arbeitsgericht und die Kommunikation war immer eng und persönlich. Besonders lobenswert war die menschliche Komponente in der Beratung und die Unterstützung während dieser schwierigen Zeit. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung und das positive Ergebnis.

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von
Kathrin M.
,
Arbeitsrecht

Kompetente Unterstützung bei arbeitsrechtlicher Auseinandersetzung

Nachdem ich in meinem Forschungsprojekt aufgrund wissenschaftsfremder Entscheidungen nicht weiterbeschäftigt wurde, fand ich bei der Kanzlei Kupka und Stillfried kompetente Unterstützung im arbeitsrechtlichen Bereich. Dank ihrer Expertise konnte eine überzeugende Klage formuliert werden, wodurch die Universität auf einen Rechtsstreit verzichtete. Stattdessen wurde eine Weiterbeschäftigung unter fairen Bedingungen ausgehandelt.

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von
Werner K.
,
Arbeitsrecht

Effektive Betriebsvereinbarungen dank herausragender Unterstützung

Mein Name ist Mahir Celik, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender bei Metro Deutschland GmbH in München. Im Jahr 2023 suchten wir die Kanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried auf, da einige Betriebsvereinbarungen veraltet waren. Wir sind äußerst dankbar für Ihr herausragendes Engagement bei der Überarbeitung dieser Vereinbarungen. Im Namen des gesamten Unternehmens vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung. Sie führte zur Entwicklung effektiver Vereinbarungen, welche nun erfolgreich an mehreren Standorten eingesetzt werden. Ihr Fachwissen und Engagement haben maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen. Wir schätzen die Zusammenarbeit und freuen uns auf weitere Kooperationen. Vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit.

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Mahir C.
,
Arbeitsrecht

Erfolgreicher Wiedereinstieg nach Elternzeit

Nach meiner Elternzeit wurde mir der Wiedereinstieg erschwert, doch die Kanzlei Kupka & Stillfried half mir dabei. Herr Dr. Kupka und sein Team standen mir von Anfang an mit professionellem Rat zur Seite, wodurch ich erfolgreich durch diese schwierige Phase navigieren konnte. Ich fühlte mich verstanden und konnte auf realistische Einschätzungen zählen. Herr Dr. Kupka reagierte prompt auf meine Anfragen und durch sein engagiertes Vorgehen erzielten wir einen ausgezeichneten Vergleich mit angemessener Abfindung. Ich habe vollstes Vertrauen in Herrn Dr. Kupka und kann ihn als Fachanwalt uneingeschränkt empfehlen.

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Nicole R.
,
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Erfolgreiche Anfechtung der fristlosen Kündigung

Dank der Expertise von Dr. Kupka wurde meine fristlose Kündigung vor dem Arbeitsgericht erfolgreich angefochten. Seine prägnante Beratung und souveräne Vertretung haben das fragwürdige Vorgehen des Arbeitgebers effektiv neutralisiert. Dr. Kupka und sein Team waren stets erreichbar und boten kompetente Unterstützung. Sein professionelles Auftreten und seine Beratung haben mich durch die rechtliche Auseinandersetzung geführt und ich fühlte mich bestens vertreten. Ich würde seine Dienste jederzeit wieder in Anspruch nehmen und schätze seine Expertise nicht nur bei arbeitsrechtlichen Fragen, sondern auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen.

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von
Michael E.
,
Arbeitsrecht
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