Das Hinweisgeberschutzgesetz und die Beweislastumkehr zum Schutz von Whistleblowern
Duch Whistleblower (englische Bezeichnung für Hinweisgeber) kann ein wertvoller Beitrag zur Aufklärung von Missständen in Unternehmen geleistet werden. Als Whistleblower werden Personen bezeichnet, die auf verschiedenste Missstände insbesondere aus ihrem Arbeitsumfeld, wie zum Beispiel Korruption, Steuerhinterziehung, Betrug oder auch Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften durch eine Meldung oder Offenlegung hinweisen. Hinweisgeber befürchten in der Praxis jedoch oftmals Benachteiligungen durch ihren Arbeitgeber als Reaktion auf die Offenlegung. Durch das seit Juli 2023 neu eingeführte Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll gezielt der Schutz der Hinweisgeber vor beruflichen Benachteiligungen als Reaktion auf eine Meldung gestärkt werden.

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