Ihre Anwälte für Arbeitsrecht
und Strafrecht in München

Vergleich

Der Vergleich ist ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (§ 779 BGB). Charakteristisch für den Vergleich ist damit, dass beide Parteien Zugeständnisse machen. Im Arbeitsrecht kommt es vor Gericht häufig zum Prozessvergleich. Hierdurch wird der Rechtstreit vollständig oder teilweise für erledigt erklärt.

Alle Informationen zum Thema Vergleich
Mit Klick auf Cookies akzeptieren stimmen Sie der Speicherung von Cookies in Ihrem Browser zu. Diese werden zur anonymen Analyse der Seitennutzung gespeichert. Unsere Datenschutzbestimmungen Cookies zulassen