Vergleich
Der Vergleich ist ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (§ 779 BGB). Charakteristisch für den Vergleich ist damit, dass beide Parteien Zugeständnisse machen. Im Arbeitsrecht kommt es vor Gericht häufig zum Prozessvergleich. Hierdurch wird der Rechtstreit vollständig oder teilweise für erledigt erklärt.