Dass Arbeitgeber bei der Gewährung von Urlaub die Wünsche der Arbeitnehmer berücksichtigen müssen, ist hinreichend bekannt. Problematisch sind hingegen häufig die Höhe des zu zahlenden Urlaubsentgelts sowie die ordnungsgemäße Erfüllung des Urlaubsanspruchs. Hier hat sich in der Rechtssprechung e...
Laut dem Landesarbeitsgericht München muss der Arbeitgeber von sich aus dem Arbeitnehmer den Jahresurlaub rechtzeitig gewähren - auch ohne Urlaubsantrag des Arbeitnehmers. Macht er das nicht, so wandelt sich der Urlaubsanspruch zum Jahresende in einen Schadensersatzanspruch.