Urlaubsabgeltung
Der Urlaubsabgeltungsanspruch umfasst eine Ausgleichszahlung an den Arbeitnehmer, die diesem anstatt eines nicht genommenen Urlaubs gewährt wird. Urlaubsabgeltung wird meist als Ausgleich für den Urlaub geleistet, den der Arbeitnehmer wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen konnte. Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist voll vererblich und verfällt nach jüngster Rechtsprechung nicht mit Ende des Kalenderjahres.