Arbeitsrecht
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Abfindung
· Sozialplan
· Betriebsrat
· Kündigung
· Rechtsprechung
· Interessenausgleich
· Massenentlassung
Sozialplan
Der Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmer und Betriebsrat bei einer geplanten Betriebsänderung. Er regelt den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile für die Arbeitnehmer, meist in Form von Abfindungen für die gekündigten Arbeitnehmer. Der Sozialplan kann nur in Betrieben mit einem Betriebsrat abgeschlossen werden.