Sonderurlaub
Aus besonderem Anlass kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Sonderurlaub gewähren, etwa zur Berufsfortbildung, zum Bildungsurlaub oder wenn außergewöhnliche familiäre Ereignisse (Hochzeit, Beerdigung) eintreten. Der Sonderurlaub kann bezahlt oder unbezahlt sein. Ein Anspruch auf Sonderurlaub hängt meist vom Einzelfall ab.