Pflegezeit
Das Pflegezeitgesetz regelt, dass ein Arbeitnehmer bis zu zehn Tage der Arbeit fernbleiben kann, wenn er in einer plötzlich auftretenden Pflegesituation einen nahen Angehörigen pflegen muss. Für diesen Zeitraum hat er Anspruch auf Fortzahlung des Lohns. Im Fall einer längeren Pflegezeit kann der Arbeitnehmer bis zu sechs Monaten von der Arbeitsleistung freigestellt werden, dann aber ohne Lohnfortzahlung. In der Pflegezeit hat der Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz.