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Massenentlassung

Der Ausspruch von Kündigungen einer großen Zahl von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber wird als Massenentlassung bezeichnet und ist im Kündigungsschutzgesetz geregelt. Der Arbeitgeber hat Massenentlassungen vorweg bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen.

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Nachteilsausgleich und Sozialplan-Abfindung sind verrechenbar

Das Bundesarbeitsgericht hat eine lange Zeit umstrittene Rechtsfrage geklärt. Wenn bei einer Massenentlassung Arbeitnehmern einerseits Zahlungsansprüche aus einem Nachteilsausgleich, aber auch aus einem Sozialplan zustehen, war es bisher umstritten, ob der Arbeitgeber diese Ansprüche verrechnen k...
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