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Interessenausgleich

Der Interessensausgleich ist das Ergebnis der Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Art und Ausmaß einer Betriebsänderung. Unter Umständen können die zu kündigenden Arbeitnehmer im Interessensausgleich festgesetzt werden (Namensliste).

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Nachteilsausgleich und Sozialplan-Abfindung sind verrechenbar

Das Bundesarbeitsgericht hat eine lange Zeit umstrittene Rechtsfrage geklärt. Wenn bei einer Massenentlassung Arbeitnehmern einerseits Zahlungsansprüche aus einem Nachteilsausgleich, aber auch aus einem Sozialplan zustehen, war es bisher umstritten, ob der Arbeitgeber diese Ansprüche verrechnen k...
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