Arbeitsrecht
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Abfindung
· Sozialplan
· Betriebsrat
· Kündigung
· Rechtsprechung
· Interessenausgleich
· Massenentlassung
Interessenausgleich
Der Interessensausgleich ist das Ergebnis der Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Art und Ausmaß einer Betriebsänderung. Unter Umständen können die zu kündigenden Arbeitnehmer im Interessensausgleich festgesetzt werden (Namensliste).