Datenschutzbeauftragter
Neben den Landesdatenschutzbehörden gibt es auch die betrieblichen Datenschutzbeauftragten, welche in jedem Betrieb mit der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften betraut sind. Der Datenschutzbeauftragter kann Mitarbeiter des Betriebes oder Externer sein und unterliegt keinen Weisungen. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, kann nur aus wichtigem Grund abberufen werden und genießt einen besonderen Kündigungsschutz.