Ihre Anwälte für Arbeitsrecht
und Strafrecht in München

Arbeitnehmerüberlassung

Bei der Arbeitnehmerüberlassung überlässt zur Arbeitsleistung ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer für eine begrenzte Zeit einem anderen Arbeitgeber und unterstellt diesen dessen Weisungen. Hierfür ist die Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich.

Alle Informationen zum Thema Arbeitnehmerüberlassung
Mit Klick auf Cookies akzeptieren stimmen Sie der Speicherung von Cookies in Ihrem Browser zu. Diese werden zur anonymen Analyse der Seitennutzung gespeichert. Unsere Datenschutzbestimmungen Cookies zulassen