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Kündigung in der Pharma-Branche

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in München beraten wir Sie als Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Kündigungen im Pharmazie-, Biotechnologie- und Chemie-Sektor.Selbstverständlich übernehmen wir auch die Vertretung bei Kündigungsschutzprozessen vor Gericht. Dank jahrelanger Erfahrung mit großen und kleinen Arbeitgebern des Pharma-Sektors in München, haben wir stets die Besonderheiten dieses Bereiches im Blick, um Ihre Rechte bestmöglich durchzusetzen.

Kündigungsschutz im Pharma-Bereich: Schnelles Handeln ist im Arbeitsrecht gefragt

Neben kleineren Start-Ups finden sich im Pharma-Sektor vor allem große Unternehmen als Arbeitgeber. Die Folge: Sind bei Ihrem Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt, besteht für Sie der besondere Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes – vorausgesetzt, Sie greifen die Kündigung rechtzeitig an.

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Um Ihre Rechte als Arbeitnehmer nicht zu verlieren, müssen Sie sich gegen eine schriftliche Kündigung binnen drei Wochen gerichtlich zur Wehr setzen. Das gilt auch im Falle von Kündigungen kleiner Pharma-Firmen, für die das Kündigungsschutzgesetz nicht greift.

Daneben sind bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen zahlreiche weitere Fristen zu beachten: Zum einen müssen Sie sich innerhalb von drei Werktagen bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Außerdem können Kündigungen in bestimmten Fällen aus besonderen Gründen zurückgewiesen werden, etwa wenn Sie von einer Person ohne Vollmacht unterschrieben wurden. Hierfür haben Sie allerdings nur wenige Tage ab Kündigungszugang Zeit. Zum anderen finden sich in den geltenden Tarifverträgen wie dem Manteltarifvertrag Chemie häufig sehr kurze Ausschlussfristen.

Als Rechtsanwälte mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht und Kündigungsschutz in München können wir mit Ihnen das perfekte Vorgehen für Ihren Fall abstimmen und so schnell auf Kündigungen reagieren. Die richtige Strategie von Anfang an erhöht Ihre Erfolgschancen und die Möglichkeit einer hohen Abfindung.

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Unwirksame Kündigungen im Münchner Pharma-Sektor sind keine Seltenheit

Kommt das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung, ist eine Kündigung unwirksam, wenn sie nicht durch spezielle Gründe sozial gerechtfertigt ist. Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet zwischen drei Arten von Kündigungsgründen: betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Gründe. Die Anforderungen an die einzelnen Kündigungsgründe sind durch jahrzehntelange Rechtsprechung geprägt und – insbesondere für eine außerordentliche fristlose Kündigung – relativ hoch. Es liegt grundsätzlich am Arbeitgeber, den Kündigungsgrund ausreichend darzulegen und zu beweisen. Hier ergeben sich für betroffene Arbeitnehmer viele Angriffspunkte.

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Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber beispielsweise darlegen, dass der konkrete Arbeitsplatz weggefallen ist und eine Versetzung nicht in Betracht kommt. Außerdem muss er eine ordnungsgemäße Sozialauswahl zwischen den für die Entlassung in Betracht kommenden Mitarbeitern durchführen.

Für eine verhaltensbedingte Kündigung muss der Arbeitgeber grundsätzlich eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers nachweisen, welche ihm die weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht. In der Regel bedarf es zudem einer vorherigen, ordnungsgemäßen Abmahnung. In jedem Fall sind die Umstände des Einzelfalls und die geltenden arbeitsvertraglichen Bestimmungen entscheidend. Besonders im Pharmazie-, Chemie- und Biotechnik-Bereich kommt es neben Ihrem individuellen Arbeitsvertrag regelmäßig auf besondere Tarifverträge an. So weist insbesondere der für Bayern und München geltende Manteltarifvertrag Chemie zahlreiche Besonderheiten auf. Ein geschulter Blick durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ist hier unverzichtbar.

Dank zahlreicher Mandate aus dem Biotechnologie-, Chemie- und Pharma-Sektor verfügen wir über die notwendige Expertise und Erfahrung in diesem Bereich, um Ihre Rechte bestmöglich durchzusetzen.

Kündigungsschutzklage, Abfindungen, bezahlte Freistellung - die Möglichkeiten sind vielfältig

Eine jahrelange Erfahrung ist im Arbeitsrecht wegen der vielfältigen Fälle unverzichtbar. Keine Kündigung ist wie die andere. Wir beraten Sie ausführlich und ehrlich über die Chancen und Risiken einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall.

Zusätzlich vertreten wir Sie in allen sonstigen gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenseite. In vielen Fällen lässt sich der Kündigungsstreit gütlich gegen Zahlung einer Abfindung beilegen, etwa wenn Sie als Arbeitnehmer selbst nicht mehr an den Arbeitsplatz zurück möchten. Auch bezahlte Freistellungen, eine vorgezogene Aufnahme in das betriebliche Rentenmodell und weitere Zusatzleistungen sind denkbar. Aufgrund zahlreicher Verhandlungen auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sind wir mit all diesen Optionen bestens vertraut und setzen Ihre Ziele bestmöglich um.


Zögern Sie daher nicht und wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen jederzeit an uns.

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