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Kündigung in der Automobilbranche

Gemessen an Umsatz und Zahlen ist die Automobilbranche der wichtigste Industriezweig der Metropolregion München. Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir regelmäßig Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die in der Automobilbranche tätig sind. Mit unserer Expertise und branchenspezifischem Fachwissen aus jahrelanger Erfahrung stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Kündigung in der Automobilbranche: Branchenkenntnisse helfen!

Kündigung in der Automobil-Branche | München

Wie in jeder anderen Branche gilt es bei Zugang einer Kündigung unverzüglich zu handeln, da der Zugang Fristen in Lauf setzt. Unabhängig davon, ob Sie in einem großen oder kleinen Betrieb tätig sind, ist zu beachten, dass die Rechtsunwirksamkeit von Kündigungen vor dem Arbeitsgericht nur innerhalb von drei Wochen ab der Kündigung geltend gemacht werden kann. Die Möglichkeit, eine Kündigung formal zurückzuweisen (§ 174 BGB) besteht nur, soweit dies unverzüglich, also innerhalb der ersten Tage nach Ausspruch einer Kündigung, geschieht. Um die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens möglichst hoch zu halten, empfiehlt es sich möglichst früh an uns heran zu treten. Zögern Sie deshalb nicht uns mit ihrer Interessenvertretung zu beauftragen. Wir haben bereits zahlreiche Fälle in der Automobilbranche vertreten, kennen teilweise die Ansprechpartner auf der Gegenseite von früheren Verhandlungen und verfügen über das spezifische Fingerspitzengefühl genau für Ihren Arbeitgeber. Wir kennen die einschlägigen tariflichen Regelungen und können daher schnell und zielgerichtet für Sie tätig werden.

Kündigungsschutz in der Automobilbranche

Die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz setzt neben einer Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten voraus, dass der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Gerade in der Automobilbranche scheitert die Anwendbarkeit in den seltensten Fällen an der Betriebsgröße. Doch selbst wenn der Betrieb nicht die erforderliche Größe erreicht oder die Beschäftigungsdauer die erforderlichen sechs Monate unterschreitet, kann gegen die Kündigung vorgegangen werden. So kann die Kündigung beispielsweise auch aufgrund eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes unwirksam sein. Die Praxis zeigt: Die rechtliche Überprüfung einer Kündigung lohnt sich in den meisten Fällen!

Erfolgsaussichten bei Kündigungsschutzklage in der Automobilbranche

Kündigung Autombil-Branche | Zulieferer

Sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, ist eine Kündigung nur wirksam, wenn sie durch personen-, betriebs- oder verhaltensbedingte Gründe i. S. d. Kündigungsschutzgesetzes gerechtfertigt ist. Weder bei der ordentlichen und erst recht nicht bei der außerordentlichen Kündigung kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer „einfach so“ grundlos kündigen. Im Gegenteil stellt das Gesetz und konkretisierend die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hohe Anforderungen an eine Arbeitgeberkündigung.

Alternative Lösungsmöglichkeiten

Unsere jahrelange Erfahrung zeigt, dass es oftmals gar nicht zur Eskalation in Form eines Kündigungsschutzprozesses kommen muss: Insbesondere lösungsorientierte außergerichtliche Verhandlungen führen häufig zu einer zeit- und kostensparenden Lösung des Konflikts. Eine solche Lösung entspricht in der Regel den Interessen beiden Seiten. Dafür ist es aber auch erforderlich, dass beide Seiten die Erfolgsaussichten eines Streitverfahrens zutreffend einordnen. Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht haben wir bereits gute Erfahrungen mit außergerichtlichen Verhandlungen gerade in der Automobilbranche gemacht. Insbesondere zeigt sich immer wieder, dass die Verhandlungsatmosphäre eine andere ist, wenn ein Dritter mit der Durchsetzung der Rechte aus dem Arbeitsverhältnis betraut wird. Dies spiegelt sich dann auch in den Ergebnissen wieder.

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