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Leitender Angestellter

Leitender Angestellter nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist, wer selbstständig zur Einstellung und/oder zur Entlassung von Mitarbeitern berechtigt ist. Darüber hinaus ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) auch leitender Angestellter, wer entweder Generalvollmacht oder Prokura innehat oder regelmäßig eigenverantwortlich und weisungsfrei spezifisch unternehmerische Aufgaben wahrnimmt.

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