Ihre Anwälte für Arbeitsrecht
und Strafrecht in München

Freistellung

Während einer Freistellung läuft das Arbeitsverhältnis weiter, der Arbeitnehmer muss aber nicht arbeiten. Es wird zwischen einer bezahlten und einer unbezahlten Freistellung sowie zwischen einer widerruflichen und einer unwiderruflichen Freistellung unterschieden. Die Freistellung kann in der Regel nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden.

Alle Informationen zum Thema Freistellung
Mit Klick auf Cookies akzeptieren stimmen Sie der Speicherung von Cookies in Ihrem Browser zu. Diese werden zur anonymen Analyse der Seitennutzung gespeichert. Unsere Datenschutzbestimmungen Cookies zulassen