
Duch Whistleblower (englische Bezeichnung für Hinweisgeber) kann ein wertvoller Beitrag zur Aufklärung von Missständen in Unternehmen geleistet werden. Als Whistleblower werden Personen bezeichnet, die auf verschiedenste Missstände insbesondere aus ihrem Arbeitsumfeld, wie zum Beispiel Korruption, Steuerhinterziehung, Betrug oder auch Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften durch eine Meldung oder Offenlegung hinweisen. Hinweisgeber befürchten in der Praxis jedoch oftmals Benachteiligungen durch ihren Arbeitgeber als Reaktion auf die Offenlegung. Durch das seit Juli 2023 neu eingeführte Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll gezielt der Schutz der Hinweisgeber vor beruflichen Benachteiligungen als Reaktion auf eine Meldung gestärkt werden.

Die Grundregel für die Beweislast im Zivilrecht ist einfach: Jeder muss die Tatsachen beweisen, die für ihn günstig sind. Weil das Arbeitsrecht zum Zivilrecht gehört, gilt dies auch für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wie sieht es bei Lohnklagen aus? Muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er gearbeitet hat? Oder muss der Arbeitgeber das Gegenteil beweisen? Das LAG Köln ist in dieser Frage jetzt von der Rechtsprechung des BAG abgewichen.