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Anhörung

Eine Anhörung des Betriebsrats ist im Arbeitsrecht vor jeder Kündigung (auch Änderungskündigungen und außerordentliche Kündigungen) zwingend. Ebenso ist der Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Verdachtskündigung anzuhören. Wird die Kündigung ohne Anhörung ausgesprochen ist sie unwirksam. Die Anhörung des Betriebsrats muss durch den Arbeitgeber unter Mitteilung der Gründe erfolgen.

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