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Schwarzfahren – Strafen beim Erschleichen von Leistungen

Strafrecht Schwarzfahren Betrug

Schwarzfahren nennt man umgangssprachlich die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültiges Ticket. Juristisch stellt dies meist den Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen dar. Daher kann ein solches Verhalten nicht nur eine „Strafgebühr“ nach sich ziehen, sondern darüber hinaus auch ein strafrechtliches Gerichtsverfahren. Die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit und die Höhe einer möglichen Strafe zeigen wir in diesem Beitrag.

Frau sieht sich unsicher am Fahrkartenautomaten um
Foto: Liliana Drew