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Fahren ohne Fahrerlaubnis – Bedeutung und rechtliche Folgen

Strafrecht Straßenverkehr Führerschein

Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine der häufigsten Verkehrsstraftaten und kommt in verschiedenen Varianten vor. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen Näheres über die rechtlichen Hintergründe und die zu erwartenden Strafen im Ernstfall.

Mann sieht im Dunklen aus dem Auto

Was bedeutet Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist zunächst zu unterscheiden vom Fahren ohne Führerschein. Mit dem Führerschein ist genau genommen nur das Dokument gemeint, das die Fahrerlaubnis nachweist – früher in Form des sogenannten „Lappens“, inzwischen im Scheckkartenformat ausgestellt. Wenn man beim Autofahren lediglich den Führerschein zuhause vergessen oder irgendwo verloren hat, handelt es sich um eine bloße Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, die laut dem aktuellen Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet wird.

Die Fahrerlaubnis hingegen meint die abstrakte Berechtigung, auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug zu fahren, die durch den Führerschein nachgewiesen wird. Hat man nicht nur den Führerschein vergessen, sondern ist gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, sind deutlich schwerwiegendere Konsequenzen zu erwarten, da es sich in diesem Fall um eine Straftat handelt. 

Rechtliche Einordnung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist naturgemäß, wer eine solche noch gar nicht erworben hat, weil noch keine Führerscheinprüfung abgelegt wurde. Die Fahrerlaubnis kann jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt als Strafmaßnahme entzogen worden sein gemäß § 69 Strafgesetzbuch (StGB); eine weitere Möglichkeit ist ein kurzfristiges Fahrverbot, das bei kleineren Verstößen oftmals auch nur für einen Monat verhängt wird. Fährt man in einem solchen Fall dann dennoch mit dem Auto oder Motorrad, gilt das gleichwertig als Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Anders als beim Vergessen des Führerscheins handelt es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Verkehrsstraftat, die in § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt ist.

Zu erwartender Strafrahmen und weitere Folgen

Für das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann in erster Linie der Fahrer bestraft werden, der ohne die Erlaubnis ein Kraftfahrzeug führt; aber auch der Halter des Pkw kann bestraft werden, wenn er nicht selbst gefahren ist, sondern das Fahrzeug jemandem überlassen hat, von dem er wusste, dass dieser keine gültige Fahrerlaubnis hat. 

In beiden Fällen sieht der Strafrahmen des § 21 StVG entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Wie hoch die Strafe innerhalb dieses Rahmens tatsächlich ausfällt, und ob sie in Form einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe verhängt wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig: als Ersttäter wird man beispielsweise in aller Regel mit einer Geldstrafe davonkommen, als Wiederholungstäter steigt jedoch das Risiko, dass eine härtere Strafe ausgesprochen werden kann. Des Weiteren macht es einen Unterschied, ob zusätzlich zum Fahren ohne Fahrerlaubnis gleichzeitig auch noch andere Straftaten verwirklicht wurden. Typischerweise kann dies zum Beispiel Fahren unter merklichem Alkoholeinfluss sein, das gemäß § 316 StGB strafbar ist, oder eine grob verkehrswidrige Fahrweise, insbesondere dann, wenn es zu einem Unfall kommt. Auch unerlaubtes Entfernen nach einem Unfall („Fahrerflucht“) ist gemäß § 142 StGB strafbar. Fallen solche straßenverkehrsspezifischen Straftaten mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis zusammen, ist mit einer höheren Strafe zu rechnen.

Unabhängig vom Strafrahmen können in solchen Fällen weitere Maßnahmen verhängt werden wie etwa ein erneutes längeres Fahrverbot oder eine generelle Entziehung der Fahrerlaubnis. Falls man noch gar keinen Führerschein gemacht hatte, kann eine Sperrfrist verhängt werden, während derer man keinen Führerschein erwerben kann. In Einzelfällen ist es auch möglich, dass das Kraftfahrzeug, mit dem gefahren wurde, eingezogen wird.

Vertretung durch einen Strafverteidiger

Falls man ohne Fahrerlaubnis gefahren ist und nun ein Ermittlungsverfahren läuft, ist es aufgrund der dargestellten möglichen Folgen ratsam, sich von Anfang an von einem Strafverteidiger vertreten zu lassen. Dieser kann bereits frühzeitig Akteneinsicht in das laufende Verfahren nehmen und so eine Strategie erstellen, um die Konsequenzen bestmöglich abzumildern. Wenn Sie sich in einer derartigen Situation befinden, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Dank unserer jahrelangen Erfahrung im Strafrecht können wir Ihnen die ideale Verteidigungsstrategie in Ihrem konkreten Fall bieten.