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Strafanzeige

Geht man als Bürger davon aus, einen Tatbestand beobachtet oder erlebt zu haben, der vermutlich einen Straftatbestand erfüllt, kann man Strafanzeige erstatten. Das bedeutet, man unterrichtet die Strafverfolgungsbehörden, also die Staatsanwaltschaft oder die Polizei von dem Vorfall. Die Staatsanwaltschaft überprüft sodann, ob möglicherweise ein Straftatbestand erfüllt sein könnte, ob ein „Anfangsverdacht“ vorliegt. Ist dies nach Meinung des zuständigen Staatsanwaltes der Fall, wird die Polizei auf seine Weisung nunmehr ihre Ermittlungsarbeit aufnehmen und beispielsweise Zeugen vernehmen, Spuren sichern, Beweise auswerten. Ansonsten wird das Verfahren eingestellt, die Anzeige nicht weiter verfolgt. Sind die Ermittlungen abgeschlossen, wird je nach Ergebnis und der juristischen Auswertung durch die Staatsanwaltschaft sodann ein förmliches Strafverfahren eingeleitet oder das Verfahren eingestellt.

Auch nach einer Einstellung durch den Staatsanwalt bestehen oft noch Möglichkeiten

Justitia vor Gesetzesbüchern

Stellt der Staatsanwalt ein Verfahren ein, hat man als Opfer einer Straftat gewisse juristische Möglichkeiten, hiergegen vorzugehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man Beschwerde gegen die Einstellung einlegen, ein Klageerzwingungsverfahren einleiten oder eine Privatklage erheben. Ob und welche Möglichkeit erfolgversprechend ist, sollte nach anwaltlicher Beratung im jeweiligen Einzelfall erörtert werden.

Wann lohnt der Gang zum Anwalt?

Grundsätzlich kann jeder Bürger direkt bei der Staatsanwaltschaft oder über die Polizei kostenlos eine Strafanzeige erstatten. In vielen Fällen wird sich jedoch der Gang zum Rechtsanwalt lohnen, um über eine erfahrene Strafrechtskanzlei die Strafanzeige zu erstatten. Dies hat eine Reihe von Vorteilen, gerade wenn man selbst Opfer einer Straftat wurde. Ein guter Rechtsanwalt wird den Sachverhalt genau prüfen und Ihnen erklären, welche Straftaten im Einzelnen vorliegen und welche Chancen bestehen, den Täter vor Gericht zu bringen. Neben der strafrechtlichen Komponente wird in der Regel auch gleich die zivilrechtliche Lage im Hinblick auf mögliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld überprüft werden. Auch werden Sie über die verschiedenen prozessualen Möglichkeiten informiert, etwaige Ansprüche geltend zu machen.

Sachverhalt komplex oder ungewöhnlich?

Schließlich kommt es nicht selten vor, dass gerade bei ungewöhnlichen oder sperrigen Sachverhalten die Staatsanwaltschaft dazu neigt, ein Verfahren vorschnell einzustellen. Auch ist es für Nicht-Juristen nicht immer ganz einfach, einen komplexen Sachverhalt z.B. bei der Polizei so vorzutragen, dass die strafrechtlich relevanten Gesichtspunkte ausreichend herausgearbeitet werden. Gerade in solchen Fällen hilft es, den Sachverhalt einem erfahrener Strafrechtler zu schildern, der diesen dann klar, strukturiert und mit Blick auf die wesentlichen Tatbestandsmerkmale an die Staatsanwaltschaft weiterleitet. Auch besteht die Möglichkeit, der Staatsanwaltschaft gleich eine ausführliche strafrechtliche Würdigung des Sachverhaltes zu übermitteln. Grundsätzlich ist dies zwar Aufgabe der Staatsanwaltschaft und diese wird den Sachverhalt auch selbst in jedem Fall nochmals prüfen. Nimmt man dem Staatsanwalt jedoch etwas Arbeit ab und übernimmt einen Teil der oft zeitaufwendigen und komplexen rechtlichen Aufarbeitung, so kann dies dazu führen, dass der Staatsanwalt dem Verfahren über etwas aufgeschlossener ist. Auch kann dies die Ermittlungsarbeit natürlich beschleunigen.

Gerne sind wir für Sie da!

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind oder einen Sachverhalt beobachtet haben, bei dem eine Straftat vorliegen könnte, würden wir uns freuen, Sie in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen, um Sie umfassend über mögliche Schritte zu informieren und ggf. Ihnen im gesamten Strafverfahren zur Seite zu stehen.

Auch wenn Sie bereits eine Strafanzeige erstattet haben, das Verfahren jedoch eingestellt wurde, beraten wir Sie gerne über Möglichkeiten und Erfolgsaussichten, hiergegen vorzugehen.

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