Ruhepause
Ruhepausen sind Unterbrechungen der Arbeitszeit, in denen der Arbeitnehmer frei darüber verfügen kann, wie und wo er diese Zeit verbringen will. Das Arbeitszeitgesetz sieht solche Ruhepausen zwingend vor, wenn der Arbeitnehmer ununterbrochen seit sechs Stunden beschäftigt ist. Die Ruhepausen sollen den Arbeitnehmer primär vor Übermüdung schützen. Bei der Berechnung der Arbeitszeit wird die Ruhepause nicht mitgerechnet.