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Reisezeit

Ein Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers während der Reisezeit ist abhängig davon, ob es sich um Wegezeit, einen Dienstgang oder eine Dienstreise handelt. Die Wegezeit, also die Zeit von der Wohnung zum Arbeitsplatz, ist regelmäßig keine Arbeitszeit, während die Arbeit vor Ort bei einer Dienstreise, die ein Arbeitnehmer aufgrund der Weisung des Arbeitgebers antreten muss, immer als Arbeitszeit gewertet wird.

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