Darf der Arbeitgeber den Browserverlauf auf dem Dienstrechner eines Arbeitnehmers ohne Zustimmung auswerten, um dadurch einem Verdacht nachzugehen, der eine Kündigung rechtfertigt – zum Beispiel exzessive private Internetnutzung? Ja, meint zumindest das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Da...
Mit dieser Frage beschäftigen sich die Gerichte schon seit langem. Jetzt hatte sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu diesem Themenkomplex eine Entscheidung zu treffen.