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Mitarbeiterüberwachung
Unter Mitarbeiterüberwachung versteht man die Beobachtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber, so zum Beispiel die Kontrolle des Internetverlaufs sowie des dienstlichen Mail-Accounts. Diese ist grundsätzlich zulässig, wenn der Arbeitgeber jegliche private Nutzung der Firmenhardware und -software untersagt hat. Die Grenzen der Überwachung finden sich in der Privatsphäre des Arbeitnehmers.
