Dienstreise
Eine Dienstreise ist eine betrieblich veranlasste Reise. Reisekosten der Dienstreise sind grundsätzlich vom Arbeitgeber zu erstatten. Die Erstattung kann sich aus Tarifvertrag, aus Betriebsvereinbarung oder aus § 670 BGB ergeben.
Eine Dienstreise ist eine betrieblich veranlasste Reise. Reisekosten der Dienstreise sind grundsätzlich vom Arbeitgeber zu erstatten. Die Erstattung kann sich aus Tarifvertrag, aus Betriebsvereinbarung oder aus § 670 BGB ergeben.
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