Betriebsübergang
Bei einem Betriebsübergang geht der Betrieb durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über. Um den Arbeitnehmern Bestandsschutz zu gewähren und zu verhindern, dass nur bestimmte Arbeitnehmer Weiterbeschäftigung erhalten, werden durch den neuen Inhaber beim Betriebsübergang auch alle im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnissen übernommen. Eine Kündigung wegen eines Betriebsübergangs ist stets unzulässig.