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Betriebsübergang

Bei einem Betriebsübergang geht der Betrieb durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über. Um den Arbeitnehmern Bestandsschutz zu gewähren und zu verhindern, dass nur bestimmte Arbeitnehmer Weiterbeschäftigung erhalten, werden durch den neuen Inhaber beim Betriebsübergang auch alle im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnissen übernommen. Eine Kündigung wegen eines Betriebsübergangs ist stets unzulässig.

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Mann springt über Abgrund

Betriebsübergang – Folgen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsrat

Ein Betriebsübergang ist selbst bei kleinen Betrieben mit zahlreichen Folgen für Arbeitnehmer und Betriebsrat verbunden. Deshalb treffen Arbeitgeber bereits im Vorfeld vielfältige Pflichten, wenn der Betrieb auf einen neuen Inhaber übertragen werden soll. Welche Pflichten das sind, welche Rechte ...
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