Ihre Anwälte für Arbeitsrecht
und Strafrecht in München

Internet

Eine Überwachung des Internetverhaltens durch den Arbeitgeber ist unzulässig, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Firmeninternets oder des Diensthandys erlaubt hat. Hat er die private Nutzung explizit ausgeschlossen, muss sich die Internet-Überwachung an dem Recht auf Achtung des Privatlebens des Arbeitnehmers messen.

Alle Informationen zum Thema Internet
Mit Klick auf Cookies akzeptieren stimmen Sie der Speicherung von Cookies in Ihrem Browser zu. Diese werden zur anonymen Analyse der Seitennutzung gespeichert. Unsere Datenschutzbestimmungen Cookies zulassen