Internet
Eine Überwachung des Internetverhaltens durch den Arbeitgeber ist unzulässig, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Firmeninternets oder des Diensthandys erlaubt hat. Hat er die private Nutzung explizit ausgeschlossen, muss sich die Internet-Überwachung an dem Recht auf Achtung des Privatlebens des Arbeitnehmers messen.