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Ja, das Arbeitsrecht ist echt ein Dschungel!

...aber wir haben die Machete

Kupka & Stillfried - Arbeitsrecht mit Machete

In diesem Urwald haben wir es mit einer reichhaltigen und schier unüberschaubaren lebendigen Flora und Fauna zu tun.

Pflanzen

Fast allgegenwärtig ist das Kündigungsschutzrecht. So manch einer meint, das Kündigungsschutzgesetz mit seinen Gefahren, den Schlingpflanzen und Dornen genau zu kennen. Doch gerade das Kündigungsschutzgesetz ist tückisch. Es hat die seltsamsten Auswüchse und die merkwürdigsten Variationen. Selbst bei den Hauptgattungen, der betriebsbedingten Kündigung und der verhaltensbedingten Kündigung braucht man erfahrene Experten, die sich genau mit dieser Spezies auskennen. Seltenere Auswüchse, wie die Verdachtskündigung, die Druckkündigung oder die Minderleister-Kündigung brachten schon so manch einen Dschungelbesucher zu Fall.

Uns begegnen aber auch noch ganz andere, seltenere Pflanzen, wie das_„Teilzeit- und Befristungsgesetz“, das „Entgeltfortzahlungsgesetz“ oder das „Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit“. Dem erfahrenen Leiter einer Dschungelexpedition sind all diese Pflanzen vertraut und auch die seltensten Orchideen, wie das „Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG)“, das Geschäftsgeheimnisgesetz sogar der „Normalvertrag Bühne“ sind ihm nicht fremd.

Paragraphen

Vor Beginn der Expedition wird ein erfahrener Leiter zuerst die Ausrüstung der Teilnehmer untersuchen: Was taugt der Arbeitsvertrag? Wo hilft er uns, wo schadet er, wo ist er wirksam und wo nicht?

Um sich dann in diesem Dschungel zurechtzufinden, muss man ihn kennen. Man muss seine Pfade regelmäßig beschreiten. Hier helfen nicht allein die Landkarten und Bücher: Hier hilft nur die Praxis. Nur wer sich oft in den Urwald begeben hat, kann ihn sicher durchschreiten.

Tückisch ist dieser Dschungel aber auch, da er sich stets im Wandel befindet: Bekannte Pfade wachsen zu und man muss neue Wege suchen. Das Bundesarbeitsgericht und der europäische Gerichtshof sorgen dafür, dass der Urwald lebendig bleibt und sich immer neue Schlingpflanzen und Dickichte bilden. Wenn man genau hinsieht, weiß man aber auch, dass vor kurzem noch undurchdringliche Sümpfe, plötzlich trockengelegt wurden und einen schnell zum Ziel führen. Hier gilt es, den Dschungel stets im Blick zu halten und die Änderungen genau zu beobachten.

Pflanze

Wichtig bei der Expedition ist stets, sein Ziel fest vor Augen zu halten und sich nicht im Dschungel des Prozessrechts zu verlieren. Welchen Weg wir einschlagen, hängt davon ab, wohin wir wollen. Wollen wir zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, zu einer Entschädigung, geht es uns darum, den verdienten Urlaub zu bekommen oder ist unser Ziel eine Abfindung?

Der Leiter der Expedition wird in Ruhe besprechen, welches Ziel erstrebenswert ist, und welcher Weg uns dann an dieses Ziel bringt.

Wenn Sie sich in den Dschungel des Arbeitsrechts begeben müssen, vertrauen Sie sich unserer Expedition an. Durch unsere Erfahrung, unsere Fachanwaltsausbildung, die ständige Praxis und die stetigen Fortbildungenhaben wir die Machete für diesen Dschungel.

Paragraphendschungel