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Auch Crowdworker sind Arbeitnehmer

Das Bundesarbeitsgericht entschied in einem aufsehenerregenden Urteil, dass auch Crowdworker Arbeitnehmer sein können - mit allen Folgen eines klassischen Arbeitsverhältnisses. Doch die Entscheidung weist Besonderheiten auf, sodass trotz des Urteils nicht jeder Crowdworker als Arbeitnehmer zu qualif