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Kündigung bekommen - Anwalt einschalten

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie möglichst schnell einen Rechtsanwalt einschalten. Ein Arbeitsrechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen genau erklären, welche Schritte bei einer Entlassung zu unternehmen sind.

Fachanwälte für Arbeitsrecht Dr. Kupka und Graf von Stillfried in Robe

In der Regel wird Sie der Anwalt über die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht, einer so genannten Kündigungsschutzklage aufklären. Denn nur weil Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, heißt das noch lange nicht, dass eine solche Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses auch wirksam ist. Doch Vorsicht: wenn Sie nicht rechtzeitig Klage vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung, die Sie bekommen haben, einreichen, dann ist die Kündigung wirksam. Dann wurden Sie tatsächlich gekündigt und Ihr Arbeitsverhältnis ist beendet. Das geht sogar dann, wenn die Gründe der Kündigung eigentlich nicht der Wahrheit entsprechen.

Dreiwöchige Klagefrist bei Kündigung

Ein Rechtsanwalt, am besten ein Anwalt für Arbeitsrecht oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, wird Sie hier aufklären und insbesondere auf die dreiwöchige Klagefrist aufmerksam machen. Wenn der Rechtsanwalt oder Arbeitsrechtsanwalt, den Sie gegen die Kündigung beauftragt haben, nicht innerhalb dieser Frist Klage eingereicht hat, ist die Kündigung kaum noch angreifbar und der Arbeitgeber hat Ihnen meistens wirksam gekündigt.

Deutliche kürzere Fristen im Einzelfall

Neben der drei Wochen Frist für die Klage kann es im Einzelfall auch noch andere, deutliche kürzere Fristen geben, auf die Sie ein guter Anwalt für Arbeitsrecht hinweisen wird. So muss man eine Kündigung, die nicht von der richtigen Person unterschrieben ist (der Vorgesetzte ist nicht immer auch der, der Ihnen kündigen darf) unverzüglich zurückweisen. „Unverzüglich“ beutetet in der Praxis am besten innerhalb von drei Tagen. Ein kompetenter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird zunächst prüfen, ob die Kündigung aus formalen Gründen zurückzuweisen ist und dann alles notwendige einleiten. Doch auch ein sehr guter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist in der Regel machtlos, wenn ihm die Kündigung zu spät vorgelegt wird und eventuelle Fristen schon abgelaufen sind. Also: lieber schnell zum Anwalt, am besten Fachanwalt für Arbeitsrecht!

Am besten bei einer Kündigung gleich zum Anwalt

Nachdem z.B. ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die Klage gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht hat, wird das Arbeitsgericht einen so genannten Gütetermin anberaumen.

In diesem Gütetermin wird ein Arbeitsrichter zusammen mit Ihrem Rechtsanwalt und wahrscheinlich dem Arbeitsrechtsanwalt Ihres Arbeitgebers die Wirksamkeit der Kündigung zu Beginn des eigentlichen Rechtsstreits besprechen und darüber diskutieren, ob der Arbeitgeber Ihnen wirksam gekündigt hat.

Der Arbeitsrichter wird Ihrem Arbeitsrechtsanwalt und dem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht des Arbeitgebers mitteilen, ob er die Kündigung, die Sie bekommen haben, für wirksam hält. Dies ist aber noch kein Urteil. Nicht selten wird der Arbeitsrichter den Fachanwälten für Arbeitsrecht oder Arbeitsrechtsanwälten vorschlagen, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich unter Zahlung einer Abfindung zu beenden. Das bedeutet, dass Sie sich damit einverstanden erklären, dass die Kündigung, die Sie erhalten haben, das Arbeitsverhältnis beendet und Sie damit gekündigt wurden, dafür aber eine finanzielle Abfindung bekommen.

Im äussersten Fall Klärung vor dem Arbeitsgericht

Wenn sich die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in der Güteverhandlung beim Arbeitsgericht nicht einigen können, wird weiter über die Wirksamkeit der Kündigung gestritten. Dann geht der Rechtstreit über die Frage, ob das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet wurde, Sie also wirksam gekündigt wurden, weiter. Dieser Rechtsstreit kann durchaus über mehrere Monate, manchmal sogar Jahre dauern. In dieser Zeit werden die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht ihrer verschiedenen Argumente für und gegen die Wirksamkeit der Kündigung, die Sie erhalten haben, dem Arbeitsrichter vortragen. Am Ende wird ein die Kammer (ein Arbeitsrichter und zwei Schöffen) darüber entscheiden, ob die Klage von Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht gegen die Kündigung erfolgreich war und die Kündigung als unwirksam betrachtet wird, Sie also nicht gekündigt wurden oder ob die Kündigung das Arbeitsverhältnis wirksam beendet hat und Sie damit wirksam gekündigt wurden.

Ihr Rechtsanwalt verhandelt für Sie die Abfindung

Ein guter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht oder am besten ein guter Fachanwalt für Arbeitsrecht wird sich die Zeit nehmen, Ihnen dieses Verfahren in Ruhe zu erklären und Schritt für Schritt darlegen, was man gegen die Kündigung, die sie bekommen haben nun konkret tun muss, ob die Kündigung wahrscheinlich wirksam ist oder nicht und ob eine Abfindung zu erreichen ist.

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