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Strafverteidigung

Jeder Beschuldigte hat das Recht auf effektive Strafverteidigung durch einen Rechtsanwalt. Wir sind seit vielen Jahren als Strafverteidiger tätig und haben die Rechte zahlreicher Mandanten effektiv durchgesetzt. Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für Strafrecht verfügen über eine hohe Kompetenz vor dem Strafgericht.

Strafverteidigung zur Sicherung der Beschuldigtenrechte

Wer sich als Beschuldigter in einem Strafverfahren wiederfindet, sieht sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht gegenüber. Die Strafverteidigung durch einen Rechtsanwalt – den sogenannten Strafverteidiger – stellt das Kräftegleichgewicht zwischen dem Beschuldigten und den Strafverfolgungsbehörden wieder her. Der Rechtsanwalt für Strafrecht setzt sich also für den Beschuldigten ein und stellt sicher, dass alle Rechte im Strafverfahren effektiv durchgesetzt werden.

Ob Sie selbst Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, erfahren Sie im Einzelfall auf unterschiedliche Weise, zum Beispiel durch einen Strafbefehl, eine überraschende Hausdurchsuchung oder eine vorläufige Festnahme. In den meisten Fällen schickt die Polizei jedoch nur eine polizeiliche Vorladung per Post. Diese fordert Sie auf, zu einem bestimmten Datum bei einer bestimmten Polizeidienstelle zu erscheinen und eine Aussage als Beschuldigter zu tätigen.

Goldene Regel: Erst mit dem Strafverteidiger reden, nicht mit der Polizei

Person in Handschellen

Was viele Betroffene in dieser Situation nicht wissen und was auch nicht eindeutig aus dem polizeilichen Schreiben hervorgeht: Sie sind nicht verpflichtet zu diesem Termin zu erscheinen und Sie haben das Recht zu Schweigen. Dieses Recht sollten Sie als Beschuldigter in jedem Strafverfahren zunächst wahrnehmen, ganz unabhängig davon, ob die gegen Sie erhobenen Vorwürfe wahr sind oder nicht. 

Der Grund: Gegenüber den Strafverfolgungsbehörden sind Sie als Betroffener in der Regel zunächst im Nachteil. Die Polizeibeamten und die Staatsanwaltschaft, denen Sie sich gegenübersehen, sind juristisch und vernehmungstaktisch bestens geschult. Sie konnten nach dem juristischen Studium in Hunderten von Strafprozessen Erfahrung sammeln und wissen den Druck der Vernehmungssituation auf Sie als Beschuldigten zu nutzen. Vorschnelle Aussagen im „Eifer des Gefechts“ gilt es daher zu vermeiden.

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Strafverteidiger: Der Anwalt für Strafrecht als Beistand

Sollte gegen Sie oder einen Angehörigen ein Strafverfahren laufen, gilt es von Anfang an, besonnen zu handeln und zunächst das bereits angesprochene Kräftegleichgewicht wiederherzustellen: Als Beschuldigter sollten Sie sich - bevor Sie sich zu den Vorwürfen äußern - um rechtlichen Beistand kümmern.

Ein erfahrener Strafverteidiger kennt die zur Verfügung stehenden Mittel, mit denen Ihre Rechte bestmöglich geschützt und durchgesetzt werden können. Dazu gehören insbesondere die Abgabe von Stellungnahmen, die Stellung von Beweisanträgen und der Widerspruch gegen belastende Beweise bei einem Verwertungsverbot. 

Der Anwalt oder die Anwältin für Strafrecht ist juristisch ebenso wie der Staatsanwalt geschult, kennt die Verfahrenspraxis und besitzt die notwendige Erfahrung, um den Ermittlungsbehörden auf Augenhöge zu begegnen.

Verteidigungsstrategie: Akteneinsicht als Angelpunkt

In so gut wie allen Fällen wird ein Strafverteidiger zunächst Akteneinsicht beantragen. Aus der jedem Strafverfahren zu Grunde liegenden Strafakte ist der Stand der Ermittlung und die Beweislage rund um Zeugenaussagen, Beweisfotos, Videoaufzeichnungen, DNA-Spuren oder Protokollen einer Telekommunikationsüberwachung (Gespräche / SMS / WhatsApp-Nachrichten) herauszulesen.

Gemeinsam mit dem Beschuldigten wird ein guter Strafverteidiger die Beweislage erörtern und dann überlegt und in Ruhe eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Hier ist von einer Vielzahl an möglichen Vorgehensweisen die Beste im jeweiligen Einzelfall in einer ausführlichen Beratung gemeinsam zu erörtern:

Ihr konkreter Fall entscheidet, ob es am sinnvollsten ist, alle Vorwürfe zurückzuweisen oder ein volles Geständnis abzugeben, während des ganzen Verfahrens zu schweigen, eine umfangreiche Stellungnahme einzureichen oder gar alle prozessualen (Angriffs)mittel auszuschöpfen.

Was können wir für Sie tun?

Sollte gegen Sie oder einen Angehörigen wegen einer Straftat ermittelt werden, stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung als Strafverteidiger zur Seite. Wir werden die Einzelheiten und die Haltbarkeit der Vorwürfe strafrechtlich und prozessual auswerten, die Beweislage prüfen, und gemeinsam mit Ihnen eine effektive Verteidigungsstrategie aufbauen, um die bestmögliche Lösung in Ihrem Fall zu erreichen. Zögern Sie daher nicht, uns so früh wie möglich zu kontaktieren.

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