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Strafbefehl

Eine der Hauptaufgaben eines Anwalts für Strafrecht ist die Beratung zum Einspruch gegen einen Strafbefehl. Ein erfahrender Strafverteidiger wägt hier Vor- und Nachteile eines Einspruchs ab. Bei einem Strafbefehl handelt es sich um ein förmliches Schreiben, in dem der Angeklagte ohne eine Gerichtsverhandlung bestraft wird. Der Strafbefehl hat dabei weitestgehend die Rechtsfolgen eines Urteils. Daher muss ein Anwalt bei einem Strafbefehl sowohl berücksichtigen, ob eine Verurteilung im Hauptverfahren wahrscheinlich, als auch, ob die Strafe eher zu hoch oder zu niedrig angesetzt ist. Gegebenenfalls kann der Anwalt den Einspruch gegen den Strafbefehl auch auf die Rechtsfolgen also die Höhe der Strafe beschränken.

Entlastung der Gerichte

StGB - Strafgesetzbuch

Der Strafbefehl dient in erster Linie der Entlastung der Strafgerichte: Im Bereich der Kleinkriminalität soll der Staat die Möglichkeit haben, Strafverfahren schnell und unkompliziert zu einem Abschluss zu bringen. Dies ist nur bei Vergehen möglich, Verbrechen können nicht mit einem Strafbefehl geahndet werden. Der Unterschied ist, dass Verbrechen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bestraft werden. Sieht das Gesetz niedrigere Strafen vor, handelt es sich um ein Vergehen.

In der Praxis bedeutet dies, dass der Staatsanwalt bei Vergehen beim Strafrichter einen Strafbefehl beantragen kann. In diesem wird der zugrunde liegende Sachverhalt geschildert und eine Strafe verhängt. Zumeist handelt es sich hierbei um eine Geldstrafe, die allerdings durchaus auch von beträchtlicher Summe sein kann. In seltenen Fällen kann auch eine Freiheitstrafe verhängt werden, jedoch nur zur Bewährung.

Der staatlich erstrebte Entlastungseffekt für die Strafgerichte ist enorm: Es bedarf keines langwierigen Verfahrens, keines Gerichtstermins, keiner Zeugenvernehmung vor Gericht etc.

Entlastung auf Kosten des Angeklagten?

Doch diese Entlastung hat auch seinen Preis: Der Angeklagte wird verurteilt, ohne dass er vor einem Gericht seine Sicht der Dinge schildern konnte. Er wurde nie von einem Strafrichter gehört. Nicht selten konnte er seine Sicht der Dinge überhaupt noch nicht vorbringen, etwa wenn der Angeklagte – wozu wir übrigens sehr raten - bei der Polizei keine Angaben zur Sache gemacht hat.

Auch zeigt die Praxis, dass die Fälle, in denen Strafbefehle zum Einsatz kommen, sich gerade nicht nur auf Bagatellfälle und die sogenannte Massenkriminalität wie minimale Körperverletzungen oder „Schwarzfahren“ beschränkt. Unsere Erfahrung zeigt: Wohl wegen zunehmender Arbeitsüberlastung greifen Staatsanwälte häufig auch bei sehr komplexen Tatbeständen und durchaus gravierenden Straftaten zu diesem Mittel. Nicht selten führen Strafbefehle zu einer Vorstrafe und einer Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis.

2 Wochen Einspruchsfrist

Gegen einen erlassenen Strafbefehl kann der Angeklagte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach ist der Strafbefehl rechtskräftig.

In der Regel wird als nächster Schritt nach einem Einspruch der Strafrichter einen Termin zur einer mündlichen Verhandlung anberaumen. Es folgt also ein klassisches Gerichtsverfahren. Es besteht jedoch auch durchaus die Möglichkeit, noch vor einer Gerichtsverhandlung das Verfahren abzuwenden: Wenn dem Staatsanwalt oder Richter neue Informationen oder neue rechtliche Gesichtspunkte zukommen, die einer Strafbarkeit widersprechen, kann das Verfahren noch eingestellt werden.

Holen Sie sich professionellen Rat!

Wir empfehlen Ihnen dringend, einen erfahren Strafverteidiger mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen. Dieser wird mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie herausarbeiten, um entweder durch eine Stellungnahme vorab das Verfahren zur Einstellung zu bringen oder Ihnen in der Strafverhandlung zur Seite zu stehen.

Schließlich besteht auch die Möglichkeit, lediglich gegen die Höhe des Strafbefehls vorzugehen, wenn beispielsweise von einer falschen Höhe der Tagessätze ausgegangen wurde, weil etwa die Staatsanwaltschaft von einem höheren Einkommen des Beschuldigten ausgegangen ist. Für diesen Fall kann man den Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränken. Auch hier wird Ihnen ein guter Strafverteidiger weiter helfen.

Führen Sie sich vor Augen, dass der Richter bereits mit seiner Unterschrift auf dem Strafbefehl signalisiert hat, dass er von einer Strafbarkeit ausgeht, und die Strafe angemessen findet. Es gilt also, den Strafrichter umzustimmen, und hierfür sind juristisches Geschick und Erfahrung notwendig.

Dabei gilt es auch zu berücksichtigen, dass es hier nicht nur um eine Abwägung der Kosten geht. Wenn Sie einmal einen Strafbefehl oder eine Verurteilung akzeptiert haben, sehen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte in Ihrer Akte diesen Eintrag, selbst wenn es sich noch um keine Vorstrafe handeln sollte. Sollten Sie in Zukunft wieder einmal im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben, gelten Sie bereits als vorbelastet. Es kann schnell passieren, dass Sie in Zukunft unverschuldet sozusagen unter "Generalverdacht" stehen. Daher sollte man es sich immer genau überlegen, ob man einen Strafbefehl oder ein Strafurteil akzeptiert oder dagegen vorgeht.

Gerne sind wir für Sie da!

Sollten Sie Angeklagter in einem Strafbefehlsverfahren sein, beraten wir Sie gerne offen, ob in Ihrem Fall ein Einspruch erfolgversprechend ist. Ist dies der Fall, werden wir in aller Regel Akteneinsicht beantragen und wie bei jedem Strafverfahren in Ruhe mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwickeln und herausarbeiten, welches Vorgehen in Ihrem Fall zur optimalen Lösung führt.

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